Neben den gesetzlichen Bestimmungen des
HGB und den Verordnungen der
HOAI gelten folgend genannte besondere Bedingungen für unseren Geschäftsverkehr:
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Beauftragung der Fa. Telker
Bauservice sowie für alle hier vereinbarten mit Bauarbeiten
zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
Die beauftragten Leistungen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen
werden mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer für den Kunden bindend.
Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach im Vertrag vereinbarten
Abschnitten. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum in vereinbarter Form zu begleichen. Eine Zahlung im Vorfeld
birgt dem Kunden ein Skonto von 2%.
Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, ohne das Fa. Telker
Bauservice dies zu verantworten hat, können daraus keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. In genanntem Falle wird eine ev.
Vorauszahlung bis zu diesem Punkt zurück erstattet.
Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag - dies kann ausschließlich
schriftlich erfolgen - wird an Stelle des vereinbarten Vertragspreises eine
Aufwandspauschale erhoben. Diese ergibt sich auf den bis dato entstandenen
Aufwendungen der Fa. Telker Bauservice. Gab es keine Aufwendungen, wird
es auch keine Pauschale zur Berechnung geben.
Die Fa. Telker Bauservice bietet für Kunden einen guten Schutz an.
Er kann Gewährleistung, Fertigstellung und Kreditsicherung vereinbart werden.
Die Besicherung des Bauobjektes kann max. max. 30% der Bausumme betragen und ist
individuell zu vereinbaren.